Datenschutz auch nach dem Tod?
31. Oktober 2019
Was geschieht eigentlich mit den Rechten nach DSGVO wenn die betroffene Person verstirbt? Eine Frage die wir immer häufiger gestellt bekommen. Die Antwort gibt die DSGVO selbst und zwar in Erwägungsgrund 27 Satz 1: „Diese Verordnung gilt nicht für die personenbezogener Daten Verstorbener“. Damit ist die Sache eigentlich klar. Eigentlich, denn in Satz 2 folgt die Öffnungsklausel: „Die Mitgliedsstaaten können Vorschriften für die Verarbeitung personenbezogener Daten Verstorbener vorsehen“. Man muss also in nationales Recht schauen. Bei uns gibt es aber nur sehr überschaubare Reglungen (SGB I, AO, und KunstUrhG). Damit steht fest: Im Allgemeinen kostet der Tod nicht nur das Leben, sondern auch die Daten…